Anti-Repressionsdemo zum Tag der politischen Gefangenen
Seit dem 18. Juni 2005 ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen fünf AntifaschistInnen wegen versuchten Mordes. Damals soll es zu einem „Zusammenstoß zwischen rechten und linken Jugendlichen“ gekommen sein, bei dem ein einschlägig bekannter Neonazi eine Platzwunde davon getragen haben soll. Dies nahm die Staatsanwaltschaft Potsdam zum Anlass, fünf AntifaschistInnen wegen versuchten Mordes anzuklagen. Eine Betroffene saß fünf Monate in Untersuchungshaft. Die anderen vier Beschuldigten wurden aufgrund ihres jugendlichen Alters unter Auflagen und gegen extrem hohe Kautionen auf freien Fuß gesetzt.
Die Anklage wegen versuchten Mordes beruht auf der Behauptung, die AntifaschistInnen wären an dem „Zusammenstoß“ beteiligt gewesen und hätten dabei den Tod des Nazis „billigend in Kauf genommen“. Außerdem wären AntifaschistInnen generell der Meinung, man dürfe Nazis töten, dies sei eine „sittlich tiefst stehende“ Motivation, Antifaschismus mithin eine niedere Gesinnung. Sollte die Staatsanwaltschaft mit dieser Konstruktion durchkommen, würden sich die Möglichkeiten der Repressionsorgane, gegen Antifas vorzugehen, enorm erweitern.
Frankfurt
Verschärfte Verfolgung erfahren Antifas auch in Frankfurt (Oder). Eine
selbstbewusster auftretende radikale Linke in der Stadt bereitet den
Behörden wohl Kopfzerbrechen. Zur Einschüchterung überzieht das
Frankfurter Staatsschutzkommissariat seit zwei Jahren Antifas mit
Ermittlungsverfahren, ohne Verdachtsmomente gegen sie äußern zu können.
Zur Last gelegt werden ihnen militante Aktionen, wie Angriffe auf die
Ausländerbehörde, den Nachthimmel erhellende Naziautos, eine entglaste
CDU-Zentrale oder omnipräsente Graffities. Begleitung finden die
unhaltbaren Vorwürfe in einer dreistelligen Anzahl von Vorladungen,
widerrechtlichen Hausdurchsuchungen und DNA-Entnahmen. Juristischer
Druck brachte die Einstellung von ca. 30 Verfahren und ein
Zurechtweisen der Ermittler durch Gerichte wegen unrechtmäßigem
Vorgehen. Seit dem Brand eines Wahlkampfbusses des Brandenburger
Wirtschaftsministers darf das LKA das Treiben des Staatsschutzes mit
ebenso unhaltbaren Vorwürfen, aber deutlich höherem Druck durch
Observationen und dem Anwerben eines/r Informanten/In, fortsetzen. Ihr
Ziel ist durchsichtig: Die durch die juristische Abwehr der Maßnahmen
erheblich belasteten Antifas sollen isoliert und finanziell ruiniert
werden. Mit dem Versuch, bei der Bundesanwaltschaft ein §129 Verfahren
gegen sie zu eröffnen, will das LKA nun in die Offensive gehen um die
radikale Linke der Stadt einzuschüchtern.
Berlin
Im
Juli letzten Jahres durchsuchten hunderte Polizisten ein Dutzend
Wohnungen von Antifas, denen sie eine Schlägerei mit Nazis vorwarfen.
Das brutale Vorgehen bei den Durchsuchungen und die Konstruktion des
Vorwurfs aufgrund von Aussagen bekannter Nazischläger, ließ vermuten,
dass Polizei und Staatsanwaltschaft eine gezielte Kampagne gegen die
Antifa fuhren. Wahrscheinlich als Ausgleich zum Verbot der
Kameradschaften BASO und Tor im März 2005. Ende August folgte dann der
nächste Schlag, bei dem es linke Lokalitäten, Büros und Wohnungen traf,
die mit einem Aufruf rechte Wahlwerbung zu entsorgen, in Verbindung
gebracht wurden. Mehrere hundert Menschen wurden wegen dieses
„Tatvorwurfs“ kontrolliert oder festgenommen und die „Zufallsfunde“,
umfassende Informationen über die Linke Berlins waren für die Polizei
durchaus von Bedeutung.
Im
November begann dann der Prozess gegen den Antifaschisten Christian S.
Dieser sollte nach Meinung der Polizei zusammen mit seiner Verlobten in
Dresden am 13. Februar 2005 den Landfrieden durch Werfen einer Flasche
in Richtung von Polizisten, die einen Naziaufmarsch schützten,
gebrochen haben. Seit dem saß er in Untersuchungshaft. Die offensive
Prozessführung der Angeklagten zwang das LKA Berlin zu einem immer
fragwürdigeren Handeln. Die LKA-Zeugen traten „identitätsverschleiert“
mit falschem Bart, und nur durch eine Codenummer identifizierbar auf.
Das LKA schuf hier ein Übungsfeld für politische Geheimprozesse,
Aussagen waren abgesprochen und die Öffentlichkeit sollte aus dem
Gerichtssaal ferngehalten werden. Die Offensive des LKA im Prozess
wandelte sich in eine Defensive, als sich herausstellte, wie halblegal
dieses Repressionsorgan arbeitet. Christian wurde ein Deal angeboten
und er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, nur damit der Prozess
schnell ein Ende fand. Seine Verurteilung orientierte sich an der
bereits verbüßten Untersuchungshaft von elf Monaten, obwohl klar war,
dass nie eine Flasche geworfen wurde.
Magdeburg
Vor
dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg fand 2005 der Revisionsprozess
gegen Daniel statt. Ihm wurde vorgeworfen, mit anderen Mitgliedern des
„Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“, Anschläge auf das LKA
Sachsen-Anhalt und ein Polizeifahrzeug verübt zu haben. Bereits 2003
war die Bundesanwaltschaft mit ihrem Konstrukt der „Bildung einer
terroristischen Vereinigung“ nach § 129a gescheitert. Das OLG musste
Carsten, einen Mitangeklagten von Daniel, freisprechen. Ein weiterer
Angeklagter, Marco, wurde zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung
verurteilt. Beide saßen in Beugehaft, weil sie im Verfahren gegen
Daniel die Aussagen verweigerten. Zudem wurden 14 FreundInnen und
Verwandte des Angeklagten mit Beugehaft bedroht, sollten sie ihr Recht
auf Aussageverweigerung wahrnehmen. Die Ermittlungen des BKA hatten mit
Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Z.B. erpressten Beamte die Aussage
eines Antifas, indem sie drohten, ihn in Fesseln seinem herzkranken
Großvater vorzuführen und diesem von seiner Homosexualität zu
berichten. Außerdem wirkten in der Revisionsverhandlung gegen Daniel
zwei Richter mit, die auch in den früheren Prozessen tätig waren. Das
OLG verurteilte am 22. November 2005 Daniel zu zwei Jahren Haft ohne
Bewährung nach § 129a. Beamte des BKA machten in dem Verfahren nur
eingeschränkte Angaben, weil sie nach eigenen Aussagen noch immer in
laufenden Ermittlungen integriert seien. Da nicht nur Marco, Daniel und
Carsten, sondern eine Vielzahl von Menschen in Magdeburg von
Ermittlungsverfahren im Zuge des ersten Verfahrens betroffen waren,
droht ihnen nun eine erneute Ermittlung und unter Umständen auch eine
Anklage.
Das allgemeine repressive Hintergrundrauschen
Neben
diesen lokal oder regional spektakulären Ermittlungsverfahren sind wir
mit einem gesellschaftlichen Klima konfrontiert, das immer repressiver
wird. Dem von der herrschenden Norm abweichenden Verhalten wird
nachdrücklicher zu Leibe gerückt, als noch vor einigen Jahren. Bestes
Beispiel ist aktuell die Kriminalisierung von Grafitti. Zu diesem m
Zweck ist vor kurzem extra das Strafgesetzbuch geändert worden. Aber
auch für „Straftaten“ auf Demonstrationen fallen die Urteile
tendenziell immer schärfer aus. Nicht nur im Bereich des Strafrechtes
können wir diese Beobachtung machen. Ob es sich um die Ausweitung der
Videoüberwachung von Plätzen, Straßen, Einkaufscentern, handelt oder um
Kontrollanrufe und – besuche bei „Harz IV“ - EmpfängerInnen; ob
vermehrt Telefongespräche mitgehört werden oder die Trennung zwischen
Polizei und Geheimdiensten nach und nach verschwindet: staatliche
Kontrollmechanismen werden derzeit massiv ausgebaut. Daneben werden
Repressionsinstrumente wie Berufsverbote, die der Vergangenheit
anzugehören schienen wieder ausgepackt. Die öffentliche Debatte um
Sicherheitspolitik ist während dessen längst mit den ganz großen Fragen
beschäftigt. Täglich fallen in den Medien die „Tabus“. Foltern? Aber
nur, wenn es auch Erfolg verspricht und rechtsstaatlich geregelt ist.
Bundeswehreinsatz im Inneren zum Schutz der Fußball WM? Unklar ist
eigentlich nur noch, ob auch Panzer eingesetzt werden sollen.
Was solls?
Eine
in sich konsistente und umfassende Analyse des aktuellen
Repressionsgeschehens können wir hier noch nicht vorlegen. Klar ist
aber, dass wir die Repression, die uns als Linke trifft, nicht
losgelöst davon betrachten können, dass auch SchwarzfahrerInnen,
DiebInnen, DrogenhändlerInnen etc. mit immer härteren Strafen rechnen
müssen. Es ist zu beobachten, dass das Wohlverhalten bestimmter Teile
der Bevölkerung, nicht mehr – wie in den letzten Jahrzehnten – durch
soziale Transferleistungen erkauft wird. Das Stillhalten von sozialen
oder politischen Risikogruppen soll stattdessen mit verschärfter
Repression sichergestellt werden. Damit diese effektiv funktionieren
kann, müssen Kontroll- und Überwachungsmechanismen ausgebaut werden.
Bisher wurde die Fähigkeit der „soziale Marktwirtschaft“ zur Befriedung
sozialer Konflikte durch Einbindung propagiert, was immer auch über
Wohlstandschauvinismus funktionierte. An diese Stelle tritt jetzt eine
pur nationalistische Mobilisierungskampagne: auch wenn Du nix hast,
bist Du immer noch Deutschland. Diese Gleichzeitigkeit von massiver
Ausweitung staatlicher Kontrolle und Verschärfung der
Repressionsinstrumente einerseits und einer nationalistischen
Mobilisierung andererseits sehen wir am deutlichsten anlässlich der in
diesem Jahr in Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft.
Was tun?
Mit
dieser Situation sind wir als politisch aktive Menschen konfrontiert.
Wenn wir uns als „die Linke“ bezeichnen, vertuschen wir einen Teil des
Problems. Es gibt derzeit keine Bewegung, die nach dem Motto „Getroffen
sind einige – gemeint sind wir alle“ gemeinsam aufsteht und sich gegen
Repression zur Wehr setzt, wenn in Hinterposemuckel oder Berlin das
nächste krasse Verfahren läuft. Die Realität sieht eher so aus, dass
die Betroffenen allzu oft von einem viel zu kleinen Kreis von
FreundInnen, GenossInnen und Angehörigen unterstützt werden, die damit
eine immense Last zu schultern haben. Unter diesen Bedingungen muss die
politische Prozessführung oft hinter juristischer und sozialer
Schadensbegrenzung zurücktreten. Der Repression können wir so viel zu
selten etwas offensiv entgegensetzen.
Diese
Situation bietet genug Anlass zum Verzweifeln. Allerdings auch genug
Motivation zu sagen: Es reicht! Die beschriebenen Verhältnisse zu
bedauern, die Welt zu verfluchen und seine eigene Paranoia zu pflegen
ist das eine. Das andere ist es, sich dem entgegen zustellen. An
unserer Kritik an Staat und Gesellschaft zu feilen, dabei die Grenzen
der eigenen Gruppe, des eigenen Szenebiotops und der eigenen Stadt zu
überschreiten wäre dabei schon mal ein Schritt in die richtige
Richtung. Die Parole „Solidarität“ wird praktisch wirksam, wenn die
Vereinzelung vor Staatsanwalt und Richter nicht mehr funktioniert, wenn
diejenigen, die von Repression betroffen sind, sich darauf verlassen
können, dass sie diesen Kampf nicht alleine führen müssen. Damit das
der Fall wird, haben wir - dass heißt Soligruppen zu den oben
beschriebenen Verfahren in Potsdam, Frankfurt/Oder, Berlin und
Magdeburg - in den letzten Monaten einen gemeinsamen Diskussions- und
Vernetzungsprozess begonnen. Gegenseitig versuchen wir, uns bei
politischen Aktionen zu unterstützen, Erfahrungen, Wissen und Analysen
auszutauschen und gemeinsam zu diskutieren, um durch eine gegenseitige
Bezugnahme der Vereinzelung entgegenzuwirken. Mit einer gemeinsamen
Demo wollen wir diesen Prozesses vertiefen und intensivieren und auch
für all jene öffnen, deren Repressionserfahrungen sonst nicht im Licht
der Öffentlichkeit stehen.
Und
letztlich halten wir es immer noch für das Beste, die Frage, wem die
Straße und die Welt gehören, immer mal wieder laut und vernehmlich zu
stellen. Deswegen rufen wir Euch auf, mit uns am „Tag der politischen
Gefangenen“ in Potsdam zu demonstrieren. Ganz unmittelbar wollen wir
damit die in Potsdam und Frankfurt/Oder von Repression Betroffenen in
ihren Verfahren unterstützen. Wir wollen unsere Solidarität mit
Christian in Berlin und den Magdeburgern zeigen und auch mit all jenen,
die nicht in prominenten Verfahren vor Gericht stehen, sondern mit der
ganz normalen, alltäglichen politischen Repression konfrontiert sind. |