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| Antragsbegründung: „Demokratie und Solidarität – Politikwechsel für Brandenburgs Hochschulen“ (28.04.2010) |
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Antrag an den Landesvorstand vom 17. April 2010 Der Antrag „Demokratie und Solidarität: Politikwechsel für Brandenburgs Hochschulen“ fordert die Beachtung von zentralen Forderungen ein, die schon seit Jahren in den studentischen Gremien und den mit Hochschulpolitik befassten Linken existieren. Mit diesem Antrag soll eine Positionierung des Landesverbandes erfolgen, in der sich – vorerst unabhängig von Koalitionen oder Fragen der Durchsetzbarkeit – deutlich für bestimmte Kernforderungen ausgesprochen wird. Alle Forderungen, die im Antrag als „wichtige Eckpunkte eines neuen BbgHG“ erachtet werden, können durch parlamentarische Initiativen und ohne Angst vor einer ‚Nicht-Umsetzbarkeit‘ in ein neues Hochschulgesetz mit einfließen. 1. Abschaffen der Zwangsexmatrikulationen bei Überschreiten von Regelstudienzeiten Die Universitäten und Fachhochschulen Brandenburgs haben die Möglichkeit, Studierende, die für ihr Studium länger als die jeweils für ihren Studiengang oder ihr Studienfach anerkannte Regelstudienzeit benötigen, zu exmatrikulieren. [1] Dies bedeutet den Abbruch des Studiums und den Rausschmiss aus der Hochschule ohne den angestrebten Abschluss erreicht zu haben. Der Studiengang kann an keiner weiteren deutschen Hochschule mehr studiert werden. Es handelt sich hierbei um einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf freie Ausbildungs- und Berufswahl (Art. 12 GG). An der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) wird diese Regelung besonders hart durchgesetzt. Die Regelstudienzeit in einem Bachelor-Studiengang (das frühere Grundstudium im Diplom ist seit Bologna ein eigener Studiengang) beträgt 3 Jahre. Benötigt man aus verschiedenen Gründen länger, und sei es nur wegen einer einzigen noch zu bestehenden Prüfungsleistung, so wird man der Universität verwiesen. Die Zwangsexmatrikulation findet auch statt, wenn man ein bestimmtes Arbeitspensum pro Semester verfehlt. In den anderen Hochschulen gilt meist die Norm, dass Studierende über der doppelten Regelstudienzeit Gefahr laufen, exmatrikuliert zu werden. Engagement in der studentischen Selbstverwaltung und soziale Härtefälle (z.B. Schwangerschaften während des Studiums) verlängern diese Fristen um wenige Semester. Die Realität von Studierenden kollidiert jedoch mit dieser Norm: Die Zahl der erwerbstätigen Studierenden ist seit dem Jahr 2006 im Bundesschnitt von 60 auf 65% deutlich angestiegen. Für 61% aller erwerbstätigen Studierenden ist ihr Lohn notwendig für den Lebensunterhalt. Allein in Potsdam müssen sich 69% aller Studierenden ihren Unterhalt mit Erwerbstätigkeit aufstocken oder ihn vollständig dadurch bestreiten – so viel wie in keiner anderen Stadt ohne Studiengebühren, mit Ausnahme Berlins. Fast ein Drittel der Betroffenen arbeiten 20 Stunden in der Woche und mehr. [2] Zwangsexmatrikulationen nach einer willkürlich festgesetzten Überlänge des Studiums widersprechen nicht nur dem linken Grundanliegen einer freien (Hochschul-)Bildung; sie gehen auch sprichwörtlich gnadenlos an sozialen Realitäten vorbei und verstärken nochmals die Selektion nach sozialer Herkunft. Denn letztlich gilt: Mit diesem Instrument gelingt es, Studierende aus sozial schwachen Familien noch im Hochschulstudium zu benachteiligen. Aus linker Sicht ist eine leistungsorientierte Universität nicht unbedingt abzulehnen. Sollte es aber nicht mehr um gute Noten, ein qualitativ hochwertiges Studium und eine umfassende Bildung gehen, sondern um eine möglichst kurze Zeit, in der möglichst viel Humankapital für den Arbeitsmarkt bereitgestellt wird, so kann das nicht mehr in unserem Sinne sein. Zwangsexmatrikulationen sind unnötig und schaden denjenigen, die keine Zeit für ihr Studium finden, weil sie beispielsweise arbeiten müssen oder eine Familie zu versorgen haben. 2. Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für jede/n Bachelorabsolventin/en Das Bachelor- und Master-System, das seit der Bologna-Reform aufgebaut wird, bedeutet faktisch die Neueinteilung des Studiums in ein Grundstudium mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und ein Hauptstudium, dessen Abschluss dem Diplom, Magister oder Staatsexamen gleichkommt (Master). In der Praxis ergeben sich durch diese Teilung viele Probleme, die letztendlich alle dazu führen, dass ein Bachelor-Abschluss von Unternehmen wie Studierenden gleichermaßen nicht als vollwertiges Studium anerkannt wird. Dies führt dazu, dass viele Studierende ein Master-Studium beginnen wollen, das auf dem Bachelor-Abschluss aufbaut. Ein Master-Studium gilt allerdings nach verwaltungsrechtlicher Meinung in der Regel als Zweitstudium, da der Bachelor bereits zum Beruf qualifiziere. Dies sieht auch die Brandenburger Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch so. [3] Diese Einschätzung hat die Folge, dass neben Problemen mit BAföG unter anderem auch eine harte Zulassungsbeschränkung der Hochschulen eingeführt wurde. Fast durchgängig liegt hängt die Zulassung zum Master-Studium davon ab, ob man einen Bachelor-Notendurchschnitt von 2,5 oder besser benötigt. Nach dem geltenden Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) [4] sollen die Hochschulen explizit Zulassungshürden festlegen. Diese Zulassungsbeschränkung ist aus mehreren Gründen aufzuheben. a) Sie hindert Studierende in nicht tragbarer Weise daran, in jedem Fall ein vollwertiges Studium zu absolvieren. Während vor Bologna jeder Studierende den Diplom- oder Magisterabschluss erreichen konnte, solange sämtliche Leistungen erbracht wurden, ist dies heute nicht mehr möglich. Stattdessen werden halb- und unqualifizierte Studierende auf einen (brandenburgischen) Arbeitsmarkt gezwungen, auf dem schon heute Fachkräftemangel herrscht. b) Die Konzeption des Bachelor-Studiums verhindert effektiv, dass „normale“ Studierende einen guten Notenschnitt erreichen. Es ist Standard, dass ein Studierender im Bachelor-Studium durchschnittlich 6 Klausuren sowie 3 Hausarbeiten im Semester schreiben muss. Dieser Prüfungsdruck bedeutet, dass selbst sehr vielversprechende Studierende einen Abschluss von 2,5 nur schwer erreichen. c) Die Zugangsbeschränkung von 2,5 ist eine willkürlich gesetzte Grenze. Sie spiegelt weder die (jährlich schwankenden) Kapazitäten noch eine Grenze zwischen erfolgreichen und gescheiterten Studierenden wider. Erreichen nicht genügend BewerberInnen die hohen Hürden zur Zulassung in einen Master-Studiengang – und dies ist laut MWFK im Moment die Situation –, so bleiben dort Kapazitäten ungenutzt. Es ist zu vermuten, dass die Hochschulen gezielt schwer erreichbare Zulassungshürden einziehen, um Master-Studiengänge künstlich klein zu halten. Dies ist aber ein offener Rechtsbruch, wenn man der vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität in Potsdam in Auftrag gegebenen gutachterlichen Studie folgt. [5] Der von einer aus linken Hochschulgruppen und Jusos getragene AStA hat hier 2009 eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. [6] Deshalb ist ein Rechtsanspruch auf einen Master-Platz für jede/n Bachelorabsolventin/en nötig. Dies bedeutet zusätzlich, dass nicht nur auf die jetzige Zulassungsbeschränkung, sondern auch auf jede andere Form des Ausschlusses der BachelorabsolventInnen vom Master-Studium verzichtet werden muss. Explizit gehört dazu auch das Numerus-Clausus-System, in der eine bestimmte Anzahl von Plätzen unter den besten Studierenden aufgeteilt wird. Dieses System wird bei der Einschreibung in einen Studiengang angewandt, würde aber im Fall des Master-Studiums die Forderung nach einem rechtlich gesicherten, vollwertigen Studium konterkarieren, da der Bachelor-Abschluss bereits Zulassungsvoraussetzung ist. 3. Viertelparitätische Mitbestimmung in allen Hochschulgremien Eine Hochschule ist derart organisiert, dass zwar sämtliche anerkannte Statusgruppen der Hochschule (ProfessorInnen, Studierende, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, MitarbeiterInnen aus Technik & Verwaltung) in den gewählten Gremien der akademischen Selbstverwaltung vertreten sind, die ProfessorInnen jedoch stets die absolute Mehrheit der Stimmen stellen. In der Regel stehen sechs ProfessorInnen zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen, einE MitarbeiterIn aus Technik & Verwaltung sowie zwei Studierende gegenüber. Ein studentisches Mitglied im Akademischen Senat der Universität Potsdam beispielsweise vertritt 10.166 Mitglieder der Hochschule, einE ProfessorIn im selben Gremium nur 44 Hochschulangehörige. Unsere Forderung ist es, nicht nur Studierende, sondern auch MitarbeiterInnen an Lehrstühlen und in der Verwaltung gleichberechtigt an Entscheidungen teilhaben zu lassen, die allein schon von absoluten Zahlen her vor allem diese Gruppen betreffen. Es ist unersichtlich und nicht hinreichend zu begründen, weshalb der Anteil der ProfessorInnen in der Universität, welcher einen Promille-Satz nicht übersteigt, sich in einer solch verdrehten Machtposition bei allen Entscheidungen die Hochschule betreffend äußert. Grundlage hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Mai 1973. Es entschied damals, dass die Freiheit der Wissenschaften (Art. 5 Abs. 3 GG) einen „maßgeblichen“ Einfluss der ProfessorInnenschaft bei Fragen, die unmittelbar die Lehre betreffe, rechtfertige. Wir meinen, dass die Entscheidung des BVerfG fast 40 Jahre später weder lebensnah ist, noch allgemeinen wissenschaftspolitischen Positionen entspricht. Eine erneute Überprüfung des Urteils wäre notwendig. Aber auch unter Beachtung des bestehenden Urteils von 1973 können Angelegenheiten der Hochschule, die nicht zwingend und unmittelbar die Forschung und Lehre betreffen, in viertelparitätisch zusammengesetzten Gremien verhandelt werden. 4. Abschaffung der versteckten Studiengebühren In Brandenburg werden keine regulären Studiengebühren erhoben, was eine bildungspolitische Errungenschaft darstellt, die kaum genügend gewürdigt werden kann. Faktisch existieren jedoch sogenannte „versteckte“ Studiengebühren, die jeder Studierende zahlen muss. Diese Studiengebühren werden als Immatrikulations- und Rückmeldegebühren bezeichnet. Sie betragen durchschnittlich 51 Euro im Semester. [7] Hier soll nicht kritisiert werden, dass Hochschulen ihren Verwaltungsaufwand für Einschreibung und Rückmeldung der Studierenden mit entsprechenden Gebühren in Rechnung stellen. Die erhobenen Gebühren spiegeln diesen Verwaltungsaufwand jedoch nicht angemessen wieder, sondern übersteigen ihn sowohl bei Immatrikulation wie auch bei einfacher Rückmeldung für das neue Semester. An vielen Hochschulen in mehreren Bundesländern klagen die Studierendenschaften gegen diese Gebühren und für eine angemessene Anpassung. In einigen Fällen wurde diesen Klagen durch Verwaltungsgerichte oder das Bundesverfassungsgericht bereits stattgegeben, beispielsweise an der Universität Greifswald oder in den Ländern Baden-Württemberg und Berlin. Dabei ist wichtig, dass „die Gebühr, die nach § 30 Abs. 1 a BbgHG bei jeder Rückmeldung erhoben wird, ausschließlich den Zweck hat, den Verwaltungsaufwand abzudecken, der bei der Bearbeitung der Rückmeldungen anfällt. Insbesondere soll die Gebühr nicht die Verwaltungskosten für die allgemeine Studienberatung, den besonderen Arbeitsaufwand für die Bearbeitung verspäteter oder gänzlich unterbliebener Rückmeldungen und - anteilig - auch den Aufwand für die Immatrikulation abdecken.“ [8] Der tatsächliche Verwaltungsaufwand beispielsweise an der Universität Potsdam beträgt jedoch im Durchschnitt aller erfassten Semester nur 20,30 Euro und sinkt tendenziell. Hier existiert also ein klares Missverhältnis zwischen Aufwand für die Universität und Kosten für die Studierenden. Da dieses Missverhältnis vom Potsdamer Verwaltungsgericht zwar als „verfassungsrechtlich bedenklich“, aber nicht als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist nun die Regierung gefragt, bevor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet, bei dem das Verfahren anhängig ist. 5. Allgemeinpolitisches Mandat der Verfassten Studierendenschaft (VS) Die Gremien der verfassten Studierendenschaft, also der AStA sowie das Studierendenparlament, sind Gremien auch der studentischen Willensbildung. Sie äußern sich deshalb zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen in und außerhalb der Universität. Die aufgeworfenen Themen und Problemstellungen haben ihre Wurzeln jedoch regelmäßig in Landes- oder Bundespolitik, denn die Universität ist kein von der Öffentlichkeit isolierter Raum. Wenn mit Hartz IV AbsolventInnen die Zukunftschancen genommen werden, dann betrifft das auch die Studierendenschaft. Wenn FDP und Union für entsprechende Spendengelder auf eine gesetzliche Regelung von Praktika verzichten, wenn sie den Haushalt des Bildungs- und Forschungsministeriums kürzen und damit für regelrechte Notstandsituationen an den Hochschulen sorgen, dann hat das auch Einfluss auf die Studierenden. Im Moment befinden wir uns jedoch in der absurden Situation, dass die Organe der Studierenden sich dazu nicht äußern dürfen und im Falle eines Verstoßes Klagen und hohe Strafen befürchten müssen. Hochschulen sind eben nicht unabhängig von den Entscheidungen der Politik. Daher ist das allgemeinpolitische Mandat eine demokratische Selbstverständlichkeit. 6. Einführung eines Teilzeitstudiums Bisher sind der Großteil der Studiengänge an den Hochschulen so konzipiert, dass die Studieninhalte innerhalb einer Regelstudienzeit abgearbeitet werden sollen, die ein Vollzeitstudium verlangt. Der gesamte Arbeitsaufwand (Veranstaltungen, Vor- und Nachbereitung, Referate, Prüfungsleistungen etc.) für ein Studium in Regelstudienzeit entspricht daher mindestens einer 40-Stunden-Woche. Viele Studierende können oder wollen keinem Vollzeit-Studium nachgehen. Mehr Fast zwei Drittel aller Studierenden arbeitet neben dem Studium, um dieses zu finanzieren oder sich etwas dazu zu verdienen. Studierende können Mütter und Väter sein, die mehr Zeit für ihre Familie benötigen. Auch (ehrenamtliches) gesellschaftliches Engagement kann ein Grund dafür sein, dass Studierende mit einem Vollzeit-Studium überlastet sind bzw. ihre Prioritäten trotz Studiumswunsch auf anderen Lebensbereichen liegt. Die geplante Hochschulgesetznovelle zur Korrigierung mancher Regelungen des Bologna-Prozesses regelt die meisten anderen Forderungen in diesem Papier zwar nicht oder nicht zufriedenstellend, bedeutet aber in Sachen Teilzeitstudiums einen Fortschritt. Dort ist vorgesehen, dass ein Teilzeitstudium prinzipiell ermöglicht werden soll, falls der entsprechende Studiengang aufgrund seiner Konzeption nicht vollkommen ungeeignet für diese Regelung ist. Die durch das MWFK vorgelegte Regelung soll ermöglichen, dass sich Studierende vor der Aufnahme eines Studiums bewusst entscheiden, ein Teilzeitstudium aufzunehmen. Dies entspricht aber inzwischen kaum mehr den Flexibilitätsansprüchen der studentischen Realität. Wir schlagen ein Modell von Teilzeitsemestern vor, bei dem Studierende mit der Rückmeldung selbst festlegen, wie groß ihr Zeitkontingent für das Studium im Semester sein wird. Entsprechend werden die Semester dann auch anteilig mit den Regelstudienzeiten verrechnet. Dieses Modell wird bereits in einer Reihe von Studiengängen an der BTU Cottbus praktiziert. Daniel Förster, Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE.Brandenburg Norbert Müller, Landesprecher Linksjugend [’solid] Brandenburg -- Fußnoten:
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